VfL-Hinweisgeber
Hinsehen – Melden – Werte Schützen
Die Integrität des Handballs in Deutschland ist für den VfL Gummersbach ein schützenswertes Gut. Zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetztes- und rechtskonformen Verhaltens aller ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern, baut der VfL auf ein sogenanntes Hinweisegerschutzsystem.
Mit dem Schutz der Hinweisgeber verfolgt der VfL u.a. nachfolgende Ziele:
- Verbesserung der guten Klubführung im Einklang mit der Befolgung und Einhaltung der Ethikordnung und den Werten des Sports
- Schaffung einer Kultur, in der Hinweisgeber sich nicht scheuen jederzeit Verdachtsfälle/Fehlverhalten zu melden.
- Installierung eines Systems, in dem die Hinweisgeber geschützt werden und sie keine Nachteile durch die Meldung erlangen.
Die wesentlichen Pflichten, Leitlinien und Werte für das rechtskonforme Handeln des VfL ergeben sich aus unserer Ethikordnung (Compliance-Regeln).
Alle hauptamtlichen Mitarbeiter, ehrenamtliche Funktionsträger und Geschäftspartner des VfL sowie außenstehende Dritte können auf verschiedenen Wegen Meldungen vornehmen. Hierzu zählen:
- interne Anlaufstellen via Mail an hinweis@vfl-gummersbach.de oder nachfolgendem Kontaktformular
- externe Anlaufstellen
Externe Anlaufstellen:
Es besteht ausdrücklich die Möglichkeit, sich an eine dieser Stellen zu wenden, sofern es thematisch passt. Einige der internen und externen Anlaufstellen sind themenspezifisch.
Über das Hinweisgebersystem kann zu einer Vielzahl von Themen eine Meldung eingereicht werden.
Der Schutz von Hinweisgeber steht dabei immer an oberster Stelle. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.
Hast Du eine Verletzung unserer Pflichten, Werte oder gar strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt? Dann gib uns einen Hinweis!
Hinweise zur Meldung über Verstöße
- Alle Mitarbeiter, Mitglieder sowie unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) und Dritte sind berechtigt, Meldungen abzugeben.
- Du kannst Deine Meldung selbstverständlich auch anonym abgeben, indem Du keine persönlichen Informationen angibst, die eine Identifikation zu Deiner Person ermöglichen. Die Aufklärung eines Verstoßes kann unter Umständen jedoch effektiver erfolgen, wenn Du Deine Kontaktdaten angibst. Deine Identität wird grundsätzlich ohne Deine ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen und den erforderlich einzubindenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten).
- Lediglich die interne Meldestelle erhält in einem ersten Schritt Kenntnis von Deiner Meldung und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Nicht befugte Mitarbeiter des VfL erhalten keinen Zugriff auf Deine Meldung. Sämtliche Informationen Deiner Meldung werden streng vertraulich behandelt.
- Wenn Du eine Meldung einreichst, erhältst Du eine automatische Eingangsbestätigung und die interne Meldestelle zusätzlich auch Gelegenheit, vertraulich Kontakt mit Dir aufzunehmen, sofern Rückfragen bestehen. Du hast zudem jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.
- Das Hinweisgebersystem bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Ethikordnung und Ordnungen. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Nationalmannschaften oder Spielen, wende Dich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.
- Bitte gib nur solche Meldungen ab, von denen Du sicher bist, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichne Deine Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.
- Nach Eingang Deiner Meldung erhältst Du eine Eingangsbestätigung, sofern du eine E-Mail-Adresse angegeben hast. Anschließend erhältst Du innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung durch die interne Meldestelle über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (wie etwa interne Nachforschungen oder Ermittlungen).
- Bitte beachte zudem unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgebersystem.